Inobhutnahme
Für die vorläufige Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen zur Bewältigung einer akuten Krise oder Notlage verfügt der Jugendhof über einen Inobhutnahmeplatz. Hierfür bieten wir eine 24 Stunden Erreichbarkeit an 365 Tagen im Jahr.
Gemäß § 42 KJHG verfolgen wir bei einer Inobhutnahme folgende Ziele:
- Gefahrenabwehr
- Schutz
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Medizinische Versorgung
- Pädagogische Betreuung
- Unverzügliche Beratung, Abklärung und Planung
- Vorbereitung der Realisierung der künftigen Lebenssituation zur Herstellung eines, am Wohl des Kindes / Jugendlichen orientierten Lebensumfeldes
Die Aufnahmekriterien richten sich nach denen einer regulären Aufnahme. Nicht aufgenommen werden offensichtlich stark alkoholisierte und/oder unter Drogeneinfluss stehende Jugendliche. Ebenso können wir keine Verantwortung für akut suizidgefährdete Jugendliche übernehmen.
Wir legen Wert darauf, dass auch für in Obhut genommene Kinder und Jugendliche weiterhin eine Tagesstruktur bestehen bleibt. Sollte ein Schulbesuch nicht realisierbar sein, können wir in der Regel übergangsweise kurzfristig ein Praktikum organisieren oder der Jugendliche wird vormittags vier Stunden in der Einrichtung beschäftigt.
Für die Leistungen der Inobhutnahme wird derzeit ein Tagesentgelt in Höhe von 206,05 Euro in Rechnung gestellt.