Aufnahme- und Ausschlusskriterien
Aufnahmekriterien
- Aufnahmealter ab 12 Jahren
- Beschulbarkeit bzw. Ausbildungs- oder Qualifizierungsfähigkeit
- Ausreichende kognitive Fähigkeit und Reflexionsfähigkeit
- Mindestmaß an Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache
- Beziehungsfähigkeit
- Bereitschaft zum sozialen Lernen und Leben in einer Gemeinschaft
Ausschlusskriterien
- Schwere psychische Erkrankungen
- In der Jugendhilfe nicht bearbeitbare Suchtproblematiken
- Keine Sexualstraftäter
- Verweigerung der Mitarbeit
- Gravierender Mangel an Gruppenfähigkeit
- Hundehaarallergie oder stark ausgeprägte Angst vor Hunden
Das Aufnahmeverfahren ist in mehrere Schritte untergliedert, damit am Ende dieses Prozesses eine für alle Beteiligte qualifizierte und tragfähige Entscheidung getroffen werden kann. Nach der Anfrage und evtl. weiteren vorgeschalteten Informationsgesprächen wird ein Vorstellungsgespräch in der Einrichtung arrangiert. Eine unabdingbare Voraussetzung für eine Aufnahme ist sodann ein Probewohnen des Jugendlichen am Wochenende zum Zwecke des gegenseitigen Kennenlernens.
Im Rahmen dieser Kriterien ist unser Leitgedanke davon geprägt, dass wir jedem Jugendlichen der genannten Zielgruppe eine Chance zu einem Neuanfang im Jugendhof geben möchten.